16.06.2026

Neue EU-E-Klasse: Klein, elektrisch, europäisch

Die EU plant die Einführung der neuen Fahrzeugunterklasse M1E, um den Markt für kleine, erschwingliche Elektroautos (bis 4,20 Meter Länge) wiederzubeleben. Durch Sonderregelungen bei den CO₂-Flottenzielen sollen Hersteller motiviert werden, günstige E-Kleinwagen rentabel in Europa zu produzieren und so gegen günstige Importe anzutreten.

Neue EU-E-Klasse: Klein, elektrisch, europäisch

Die Europäische Union arbeitet derzeit an einer neuen Fahrzeugkategorie für kleine, erschwingliche Elektroautos. Unter der Bezeichnung M1E, kur E-Klasse, soll eine Unterklasse der bisherigen Pkw-Kategorie M1 entstehen — mit klar begrenzter Grösse, moderaten Kosten und rein elektrischem Antrieb. Ziel ist es, das zunehmend verschwundene Einstiegssegment im europäischen Automarkt wiederzubeleben und gleichzeitig die Klimaziele erreichbar zu halten. Die formelle Verabschiedung wird Mitte diesen Jahres erwartet, ein Inkrafttreten dann voraussichtlich Anfang 2027.

 

Im Unterschied zu den sogenannten Microcars oder elektrischen Leichtfahrzeugen wie Microlino, Fiat Topolino oder ARI 802 handelt es sich bei M1e jedoch ausdrücklich um «vollwertige» e-Autos. Die Fahrzeuge sollen hierdurch alltagstauglich, sicher und europaweit ohne Sonderregelungen nutzbar sein — jedoch deutlich kompakter und günstiger als heutige Elektroautos der Klasse M1.

 

Diskutiert werden derzeit Kriterien wie eine maximale Fahrzeuglänge von etwa 4,2 Metern, ein klar definierter Preisbereich im unteren Marktsegment sowie eine Produktion ausschliesslich in Europa. Damit wären Modelle wie der Dacia Spring (produziert in China) oder der Hyundai Inster aussen vor.  Parallel sollen Hersteller regulatorische Vorteile erhalten, etwa eine stärkere Anrechnung solcher Fahrzeuge auf ihre CO₂-Flottenziele sowie ein 10-jährigen «Freeze» der regulatorischen Rahmenbedingungen.

 

Für Verbraucher entscheidend ist, dass mit M1E voraussichtlich keine neue Zulassungslogik eingeführt wird. Da die Klasse innerhalb der bestehenden Pkw-Kategorie M1 angesiedelt ist, gelten weiterhin die üblichen europäischen Verfahren.

 

Damit unterscheidet sich M1E grundlegend von den e-Leichtfahrzeugen, die in manchen Ländern vereinfachte Verfahren oder Versicherungskennzeichen nutzen. Möglich sind jedoch zusätzliche Vorteile auf nationaler oder kommunaler Ebene, etwa Förderprogramme, Parkprivilegien oder reduzierte Gebühren. Diese liegen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und Städte.

 

Auch versicherungsrechtlich werden M1E-Fahrzeuge wie normale Autos behandelt. In der EU besteht für Kraftfahrzeuge eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung, die auch für diese Klasse gelten wird. Die Versicherungsprämien dürften sich eher indirekt aus den Fahrzeugeigenschaften ergeben — etwa aus Anschaffungspreis, Reparaturkosten, Leistung oder Schadenstatistik — und nicht aus der Klassifizierung selbst.

 

Im Gegensatz zu vielen Leichtfahrzeugen verfolgt M1E nicht das Ziel, Fahrzeuge ohne Pkw-Führerschein fahrbar zu machen. Zum Fahren wird voraussichtlich weiterhin die Führerscheinklasse B benötigt. Damit positioniert sich M1E als vollwertige Alternative zum klassischen Kleinwagen — jedoch nicht als Ersatz für e-Mopeds oder e-Microcars.

 

Welche Modelle als M1E-Fahrzeuge gelten können, ist noch nicht entschieden, da die endgültige Definition noch aussteht. Jedoch lassen sich jetzt schon wahrscheinliche Kandidaten identifizieren. Besonders relevant sind aktuelle und kommende Elektro-Kleinwagen europäischer Hersteller, wie der Renault 5 E-Tech, der Fiat 500e und der Citroën ë-C3. (pd/ir)

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