Erstprüfungsgrenze für Importfahrzeuge steigt auf 24 Monate/5000 km
Posted by: Mario Borri
Der Ständerat hat als Zweitrat die Motion 25.3898 Pfister angenommen. Der Bundesrat ist nun damit beauftragt, den entsprechenden Artikel der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) anzupassen: Die Schwellen für die obligatorische Erstprüfung importierter Fahrzeuge steigen von 12 Monaten/2000 km/70 Betriebsstunden auf 24 Monate/5000 km/200 Betriebsstunden.
Die Schwellen für die obligatorische Erstprüfung importierter Fahrzeuge steigen von 12 Monaten/2000 km/70 Betriebsstunden auf 24 Monate/5000 km/200 Betriebsstunden.
Der Nationalrat hatte die Motion am 19. März 2026 mit 102 zu 77 Stimmen angenommen; der Bundesrat beantragte von Beginn an die Annahme. Fahrzeuge, welche die neuen Kriterien kumulativ erfüllen, werden Neuwagen gleichgestellt: Die Zulassung erfolgt auf Basis der EU-Typengenehmigung (VO (EU) 2018/858) ohne Vorführung beim Strassenverkehrsamt. Die periodischen Nachkontrollen bleiben unverändert.
Relevanz für die Branche
- Marktvolumen: Allein 2025 wurden 18'018 Gebrauchtfahrzeuge mit einem Alter von maximal 12 Monaten importiert – über 7,5 Prozent des Neuwagenmarkts (rund 235'000 Einheiten). Mit der neuen 24-Monats-Grenze wächst das wirtschaftlich relevante Segment weiter.
- Kostenwirkung: Pro Fahrzeug entfallen Vorführung, Prüfgebühren, Transporte und Standzeiten; Fahrzeuge können schneller ausgeliefert werden. Das stärkt insbesondere KMU des freien Handels.
- Vollzugsentlastung: Per Februar 2026 waren laut Astra 798'619 Fahrzeuge prüfüberfällig (11,7 Prozent des Bestands; per Q1 2026: 803'163). Die freiwerdenden Kapazitäten fliessen in die periodischen Kontrollen älterer Fahrzeuge – dort liegt bei einem Durchschnittsalter von 10,8 Jahren das reale Sicherheits- und Emissionsrisiko.
Umsetzung
Der VFAS erwartet eine zügige Verordnungsrevision und fordert die Inkraftsetzung per 1. Januar 2027. Der Verband wird die Verordnungsanpassung eng begleiten und sich für eine praxistaugliche, buchstabengetreue Umsetzung ohne Verzögerungen einsetzen. Bis zum Inkrafttreten gelten die heutigen Schwellenwerte unverändert weiter.
«Die Räte haben sachlich entschieden: Eine Prüfpflicht, die bei 2001 Kilometern greift und bei 1'999 nicht, war nie ein Sicherheitsinstrument. Jetzt zählt eine rasche, konsequente Umsetzung», sagt Stephan Jäggi, Geschäftsleiter VFAS.
Der VFAS dankt Nationalrat Gerhard Pfister sowie den unterstützenden Verbänden und Behörden – namentlich der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa), den Kantonen, dem Schweizerischen Gewerbeverband und economiesuisse.
Geschäft im Parlament (Curia Vista): https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253898



