26.09.2025

Abgabe für Elektrofahrzeuge soll Strasseninfrastruktur sichern

Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur künftigen Besteuerung von Elektrofahrzeugen. Ziel ist es, Einnahmeausfälle zu kompensieren und die Finanzierung der Strasseninfrastruktur langfristig zu sichern.

Abgabe für Elektrofahrzeuge soll Strasseninfrastruktur sichern

Auch die Elektrolimousine Mazda 6e soll künftig besteuert werden.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung über die künftige Besteuerung von Elektrofahrzeugen eröffnet und dabei zwei Varianten vorgelegt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Finanzierung der Strasseninfrastruktur auch in Zukunft gesichert bleibt.

 

Die Finanzierung erfolgt über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), der in der Verfassung verankert ist. Er stellt nicht nur die Instandhaltung und Weiterentwicklung der Nationalstrassen sicher, sondern leistet auch substanzielle Beiträge an Kantone und Agglomerationsprogramme.

 

Künftig sollen sich alle Motorfahrzeugfahrer an den Infrastrukturkosten beteiligen – unabhängig vom Antrieb. Die neue Abgabe darf jedoch nicht zu Mehreinnahmen führen, sondern ausschliesslich die wegfallenden Erträge aus Mineralölsteuer und Mineralölsteuerzuschlag kompensieren.

 

Wichtig ist, dass die Abgabe die Entwicklung der Elektromobilität nicht bremst. Eine einfache, transparente und nachvollziehbare Ausgestaltung sowie eine ausreichend lange Übergangsfrist sind dafür zentral. Zudem muss der Datenschutz gewährleistet bleiben – eine permanente Lokalisierung von Autofahrern ist auszuschliessen.

 

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