10. Mai 2012

Bundesrat empfiehlt «Raserinitiative» zur Ablehnung

Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Schutz vor Rasern» zur Ablehnung. Die wichtigsten Inhalte der Initiative seien unter anderem bereits in der Vorlage «Via sicura» enthalten, wie das Bundesamt für Strassen mitteilt.

Bundesrat empfiehlt «Raserinitiative» zur Ablehnung

Das Begehren des Initiativkomitees der «Raserinitiative» werde laut dem ASTRA bereits durch bestehende Vorlagen abgedeckt.

Von Manuela Diethelm

 

Am 15. Juni 2011 hat das Initiativkomitee die gesammelten Unterschriften für die Volksinitiative «Schutz vor Rasern» eingereicht. Diese sieht vor, dass Raser strenger bestraft und die übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer besser geschützt werden sollen. Als «Raserin oder Raser» gelten laut Initiativtext Personen, die innerorts über 100 km/h, ausserorts über 140 km/h und auf Autobahnen über 200 km/h fahren und somit das Leben sich anderer vorsätzlich gefährden.

 

Bei solchen und ähnlichen Verstössen fordert die Initiative eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren. Weiter sollen Raserfahrzeuge eingezogen werden und der Erlös daraus soll der Unterstützung von Verkehrsopfern dienen. Schliesslich soll bei dringendem Raser-Verdacht der Führerausweis vorsorglich bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids entzogen werden.

 

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative nun zur Ablehnung, wie das Bundesamt für Strassen mitteilt. Die von der Initiative geforderten Massnahmen habe die Bundesversammlung fast vollständig in die Vorlage «Via Sicura» aufgenommen. Das Begehren werde grundsätzlich unterstützt, abgelehnt werde einzig der zwingende vorsorgliche Entzug des Führerausweises bis zum rechtskräftigen Entscheid. Ein solcher Entzug würde als zwingende Massnahme wohl die Unschuldsvermutung verletzen, sei im begründeten Einzelfall aber bereits heute möglich.

 

Die von der Initiative vorgesehenen Strafverschärfungen bei Delikten, bei denen das Rasen zu einer unmittelbaren Gefahr für das Leben oder zu einem Unfall mit Schwerverletzten oder Toten führt, würden nicht im Rahmen von «Via sicura», sondern mit der vom EJPD betreuten «Harmonisierung der Strafrahmen» geregelt. Der Vorentwurf befindet sich in der Vernehmlassung und sieht ebenfalls Verschärfungen vor. Einziger Unterschied zur Initiative sei, dass für die fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung keine Mindeststrafe vorgesehen ist, sondern die Höchststrafe angehoben werden soll.

 

www.astra.admin.ch

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